Kündigung (deutsches Arbeitsrecht) - Definition. Was ist Kündigung (deutsches Arbeitsrecht)
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Was (wer) ist Kündigung (deutsches Arbeitsrecht) - definition


Kündigung (deutsches Arbeitsrecht)         
Die Kündigung im deutschen Arbeitsrecht ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Kündigenden für die Zukunft, sofort oder nach Ablauf der Kündigungsfrist unmittelbar beendet werden soll. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist an besondere formelle Voraussetzungen gebunden und im Übrigen gesetzlich eingeschränkt.

Wikipedia

Kündigung (deutsches Arbeitsrecht)
Die Kündigung im deutschen Arbeitsrecht ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Kündigenden für die Zukunft, sofort oder nach Ablauf der Kündigungsfrist unmittelbar beendet werden soll. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist an besondere formelle Voraussetzungen gebunden und im Übrigen gesetzlich eingeschränkt.